Statement zum Gutachten der Firma Hülskens
Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion Alpen Sascha Buchholz und dem Vorsitzenden des CDU Gemeindeverbandes Alpen Sascha van Beek:
Kommunale Politiker sind Ehrenamtler. Sie stehen in ihrer Freizeit dafür ein, das Beste für ihre Kommune erreichen zu wollen und opfern dafür nicht wenig ihrer Freizeit. Dabei werden sie mit hochkomplexen Themen konfrontiert, die aus den verschiedensten Bereichen stammen. Eines dieser hochkomplexen Themen ist der Kiesabbau am Niederrhein. Hierüber müssen sie befinden, nach bestem Wissen und Gewissen.
Unisono dürfte unumstritten sein, dass alle lokalen Parteien und Fraktionen den Kiesabbau am Niederrhein ablehnen. Die Gründe dafür sind hinlänglich diskutiert. Aber: Die Argumente der lokalen Politik werden beim RVR nicht gehört, sondern – wie wir als CDU Fraktion Alpen schon einmal geäußert haben – grenzt es an ein Glücksspiel, ob man bei den Kiesflächen dabei ist oder nicht. Diese Konfliktplanung ist einfach unverständlich und geht vollkommen an den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern in Alpen und dem Kreis Wesel vorbei. Aber der tatsächliche Einfluss der kommunalen Politik vor Ort ist leider begrenzt.
Nun ist es das gute Recht eines betroffenen Unternehmens wie der Firma Hülskens, solche Vorhaben wie die Ausübung eines kommunalen Vorkaufsrechts einer juristischen Prüfung zu unterziehen. In dieser juristischen Prüfung mag darüber befunden werden, ob die Ausübung des Vorkaufsrechts verwaltungsrechtlich (!) zulässig ist oder nicht.
Wenn die Firma Hülskens dann ein Gutachten veröffentlicht, in dem diese juristische Frage beleuchtet wird, ist das legitim. Jeder Bürger weiß, dass Juristerei keine Mathematik ist, dass die Antwort auf eine juristische Frage nur sehr selten eindeutig ist, sondern vielmehr an den Kriterien des Einzelfalls auszulegen ist. Abhängig davon, wen der Mandant fragt, wird er unterschiedliche Antworten auf seine Frage erhalten. Dafür gäbe es am Ende den Rechtsweg, mit dem die Ausübung eines Vorkaufsrechts angegriffen und juristisch überprüft werden kann. Die Entscheidung darüber trifft die Rechtsprechung, aus gutem Grunde. Wenn aber dieses Gutachten einzelnen Kommunalpolitikern direkt zugeleitet wird und sie in der ehrenhaften Ausübung ihrer Überzeugung im Einsatz für ihre Heimat bereits im Vorfeld wegen einer (angeblichen) strafrechtlichen (!) Bewertung vorverurteilt werden, dann ist eine Grenze überschritten, die allen guten Sitten zuwiderläuft. Einem Kommunalpolitiker strafbares Verhalten vorzuwerfen, wenn er Möglichkeiten prüft, um dem ganz überwiegenden Bürgerbegehren nachzugehen, ist schon mehr als befremdlich. Er wird dadurch im Vorfeld seiner Entscheidungsfindung so dermaßen beeinflusst, dass er keine objektive Entscheidung mehr treffen wird. Wer will sich schon strafbar machen und das auch noch für ein Ehrenamt. Ob genau das das taktische Ziel des Gutachtens ist, kann nur gemutmaßt werden. Aber darauf kommt es nicht an, denn diesen Effekt mag es bei dem einen oder anderen kommunalen Vertreter haben. Und genau das darf nicht sein, in einem Ehrenamt, für das es ohnehin schon schwer genug ist, interessierte und motivierte Menschen zu finden.
Ob dieses Vorgehen „defensiv und sehr nett“ sei, wie es Hülskens darstellt, mag jeder für sich selbst beurteilen. Wir können daran jedenfalls nichts Derartiges erkennen. Vielmehr schafft Hüskens damit nur Eines: Die Kluft wird immer größer.