Gemeinsame Erklärung der Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Alpener Gemeinderat zum Thema „Ausbau Windenergie in Alpen“

Grundsätzliches zum Papier Verantwortung

Diese Erklärung soll zur Versachlichung der Windkraft-Debatte in Alpen beitragen. Grundsätzlich stehen GRÜNE und CDU in Alpen zur Energiewende vor Ort. Aus diesem Grund sind wir bereit, auch für kommende Generationen Verantwortung zu übernehmen.

Nur mit Entschlossenheit kann Deutschland seine Klimaziele erreichen. Auch in Alpen müssen wir unseren Beitrag dazu leisten. Daher ist es notwendiger denn je, dass jede Kommune mit allen Möglichkeiten, die sich individuell vor Ort ergeben, zum Klimaschutz und zur Energiesicherheit beiträgt. Der Ausbau der Windenergie trägt einen wesentlichen Beitrag dazu bei. In Alpen wollen wir aktiv gestalten, wo und in welcher Form wir diesen Beitrag leisten, bevor es über unsere Köpfe hinweg einfach geschieht.

Energiesicherheit

Gerade in durch den Ukraine-Krieg veränderten Zeiten und die damit verbundene Energiekrise sehen wir einen weiteren gewichtigen Grund, die Windenergie in Alpen auszubauen. Energiesicherheit zu schaffen, ist eine neue Herausforderung für alle Kommunen in Deutschland, an der wir uns in Alpen beteiligen wollen. Eine moderne Windenergieanlage (WEA) mit einer Nennleistung von 4 Megawatt kann ca. 12 Millionen Kilowattstunden pro Jahr erzeugen und damit rechnerisch ca. 3.500 3- Personen Haushalte mit Strom versorgen.

Kommunale Wertschöpfung

Eine Windenergieanlage bietet viele finanzielle Vorteile für die Standortkommunen. Durch Gewerbesteuer, finanzieller Beteiligung oder der kommunalen Abgabe aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) i.H.v. 0,2 Cent pro kWh ergeben sich Einnahmen im kommunalen Haushalt. Eine Kommune kann bei einer WEA mit Gewerbesteuereinnahmen von ca. 5.000 – 10.000 € pro MW und Jahr rechnen, dazu kommt die kommunale Abgabe aus dem EEG. Eine WEA mit einer Nennleistung von 4 Megawatt kann somit 45.000 – 65.000 € Einnahmen für die Kommune bedeuten.

Akzeptanz

Immer wieder erlebt man in der politischen und gesellschaftlichen Debatte eine Argumentation entsprechend dem sogenannten Sankt-Florian-Prinzip. Die Argumentation „Wir brauchen und wollen grünen Strom, aber nicht hier“ möchten wir in Alpen nicht gelten lassen. Damit ist ausdrücklich nicht gemeint, dass wir die Sorgen, Ängste und Befürchtungen, die mit dem Thema Windkraft verbunden sind, nicht ernst nehmen. Ganz im Gegenteil, wir wollen nochmals unterstreichen, dass wir gerade um größtmögliche Akzeptanz und geringstmögliche Belastung zu schaffen das Instrument der Konzentrationszonenplanung weiterverfolgen. Denn klar sein muss auch, gehen wir nicht proaktiv in Alpen das Thema Windkraft an, dann werden Einzelanträge für WEA gestellt oder die Regionalplanung, also der Regionalverband Ruhr wird entsprechende Windzonen festlegen.

Die Ausweisung von Windkonzentrationszonen und die Verantwortlichkeiten des Rates der Gemeinde Alpen

An dem Beispiel der beantragten Windenergieanlagen auf der Bönninghardt verdeutlicht sich die Notwendigkeit einer Konzentrationszonenplanung. Die zwei Einzelanträge auf der Bönninghardt und der Einzelantrag in Winnenthal sind nämlich die Folge der Verschiebung der Entscheidung über Konzentrationszonen für WEA, die durch die Entscheidung der Landesregierung über das Abstandserfordernis von 1.000m zur Wohnbebauung verursacht wurde. Mit der Verschiebung wurde die Chance verpasst, Herr des Verfahrens über Genehmigungen von WEA in Alpen zu bleiben. Dieses Versäumnis sollte schnellstens behoben werden. Derzeitig sind die Gesetzgeber auf Europäischer-, Bundes- und Landesebene aktiv, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

Die zwei beantragten WEA auf der Bönninghardt befinden sich in der bereits geplanten Konzentrationszone. Daher haben wir uns für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entschieden. Jedoch liegt die endgültige Entscheidung beim Kreis Wesel. Ähnlich ist der Sachverhalt in Winnenthal.

Wir müssen jetzt zeitnah in Alpen eine Entscheidung über die Konzentrationszonen treffen, um wieder aktiv Einfluss auf das Verfahren in Alpen nehmen zu können und so ausreichend Flächen für regenerative Energien zu ermöglichen.

Wie das Verfahren der WEA auf der Bönninghardt gezeigt hat, ist die Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen der Kreis Wesel. Die politischen Gremien der Gemeinde Alpen können lediglich ihr Einvernehmen erteilen oder versagen. Darüber hinaus sind Flächeneigentümer von bewaldeten oder landwirtschaftlich genutzten Flächen meist private Personen, Unternehmen oder Genossenschaften. Diese einigen sich mit Antragsstellern über die finanziellen Modalitäten. Kommunalpolitik kann hier nicht steuernd eingreifen.

Eine Ausnahme beschreibt die Ausweisung von Konzentrationszonen, ohne diese ist der Bau von WEA im Außenbereich aktuell überall unter den geltenden Regelungen privilegiert möglich. Das vorgestellte Windpaket der Landesregierung hat diese Regelungen zu Gunsten des notwendigen Ausbaus geändert und sieht vor, dass in Zukunft die Regionalplanungsbehörden, also für uns der Regionalverband Ruhr (RVR), für die Ausweisung von Windenergiezonen zuständig sein sollen.

Die Rolle des Rates und der Ausschüsse sollte hier nicht überschätzt werden. Was aber nicht bedeutet, dass wir uns aus der Verantwortung stehlen wollen. Ganz im Gegenteil: Wir wollen den Ausbau von Windenergie proaktiv im Sinne unserer individuellen Gegebenheiten in Alpen vor Ort gestalten.

Unsere gemeinsamen Kernpositionen

1)  WirübernehmenvorOrtVerantwortungfürkommendeGenerationen,wirschaffen Energiesicherheit für Alpen und wir stärken den kommunalen Haushalt. Deshalb gestalten wir proaktiv den Ausbau der Windkraft in Alpen.

2)  Um den Ausbau von Windkraft in Alpen zu gestalten sind wir dafür, Windkonzentrationszonen auszuweisen. In diesen kann der Windkraftausbau vollzogen werden, ein „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen soll somit verhindert werden. Der aktuell in Aufstellung befindliche Flächennutzungsplan muss zeitnah zur Rechtskraft gebracht werden.

3)  Der Abbau von alten Anlagen und der Aufbau von neuen, effektiveren Anlagen (Repowering) wird durch uns unterstützt und ist durch die aktuelle Gesetzgebung außerhalb der Konzentrationszonen an den bestehenden Standorten sinnvoll und möglich.

4)  Wir setzen uns für jegliche Form von aktiver und passiver finanzieller Bürgerbeteiligung bei Windenergieprojekten ein, um auch Bürgergenossenschaften (wie z.B. die Alpen-Sonne eG) zu ermöglichen. Für Alpen wünschen wir uns Windkraftunternehmen, die sich vor Ort engagieren, örtliche Vereine, Stiftungen und Initiativen unterstützt. Ebenso fordern wir, dass die Windkraftunternehmen durch lokale Auftragsvergabe und Bankenfinanzierung die lokale Wertschöpfung fördern sowie durch Standortbezogene Gewerbesteuerabgaben und durch Kommunale Abgaben den Gemeinde-Haushalt stärkt.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Frederik Paul, Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender

Gez. Peter Nienhaus, Bündnis90/Die Grünen